Beratungsangebot und Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL im Maßnahmenraum Untermainebene
Ziel der WRRL ist ein flächendeckender guter qualitativer Zustand des Grundwassers. Bei vielen Wasserinhaltsstoffen ist der gute Zustand vorhanden und es besteht kein Handlungsbedarf.
Es sind vor allem die Nitratwerte, die in vielen Messstellen und Brunnen des Maßnahmenraums Untermainebene erhöhte Werte aufweisen.
Auch bei menschlich unbeeinflusstem Sickerwasser finden sich Nitratgehalte in Höhe von ca. 10 mg/l. Dies hängt damit zusammen, dass Nitrat aus Stickstoff und Sauerstoff als Grundbausteine des Lebens in allen tierischen und pflanzlichen Lebewesen essentiell vorhanden sind. Unter anderem ist Nitrat einer der wichtigsten Pflanzennährstoffe.
Als weitaus größte Quelle für Nitrat gilt die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die Düngung der Felder mit mineralischen und organischen Düngemitteln. Neben der Landwirtschaft werden auch der Erwerbsgartenbau einschließlich der Kleingärten und Wohnsiedlungen als Eintragspfade genannt.
Als zusätzliche Quellen werden Infiltrationen aus Gewässern und Vorflutern sowie undichte Abwasserkanäle angesehen. Eine weitere Ursache für Nitrat ist auch der Eintrag über die Luft aus dem Schadstoffausstoß des Straßenverkehrs, den Haushalten und der Industrie.
Um den Eintrag im landwirtschaftlichen und gärtnerischen Bereich zu reduzieren, führen wir in Zusammenarbeit mit den Landbewirtschaftern eine Reihe von Maßnahmen durch.
Kernstück ist die grundwasserschonende landwirtschaftliche Beratung der Betriebe. Diese Beratung findet sowohl einzelbetrieblich als auch in Gruppenberatungen mit dem Ziel statt, den Eintrag von Nitrat ins Grundwasser zu senken.
Im Rahmen der Beratung werden im Laufe des Jahres eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt.
- 700 bis 800 landwirtschaftlich genutzte Flächen werden im Frühjahr und zur Erfolgskontrolle auch im Herbst auf Nmin in 0-90 cm Bodentiefe im Rahmen einer Dauerbeobachtung untersucht
- Für diese Schläge werden N-Düngebedarfsermittlungen (Düngeempfehlungen) nach der neuen Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes erstellt; Grundlagen dafür sind die gemessenen Nmin-Werte auf der Fläche und die Angaben auf den Schlagprotokollen, die von den Landwirten zur Verfügung gestellt werden
- Ebenfalls für diese Schläge werden Stickstoffflächenbilanzen erstellt, d.h. die Zufuhr und die Abfuhr von Stickstoff wird im Laufe des Jahres erfasst und der Saldo wird den im Herbst gemessenen Nmin-Werte gegenübergestellt; diese Auswertungen werden den Landwirten zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Beratung zur Optimierung der Düngung genutzt
- Auf ca. 250 Flächen werden darüber hinaus in den Bodenproben auch Grundnährstoffe, pH-Wert und der Humusgehalt untersucht; diese Ergebnisse dienen dazu, Defizite im Pflanzenwachstum auszuschließen und eine möglichst hohe Stickstoffaufnahme der Pflanzen zu ermöglichen
- Gemarkungsweise werden in der Hauptwachstumsphase gemeinsame und einzelbetriebliche Feldbegehungen durchgeführt; dabei wird die Nitratversorgung der Pflanzen mit N-Tester und Pflanzensaftmessungen überprüft und entschieden, ob eine weitere N-Gabe überhaupt notwendig ist
- Jährlich werden mindestens 4 Demonstrationsversuche angelegt, um weitere grundwasserschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erproben und im Rahmen von Feldbegehungen vorzuzeigen, wie z.B. Stickstoff-Optimierungsversuche, Anbau von verschiedenen Zwischenfrüchten, Einsatz von Mikronährstoff-Düngern
- Bei ca. 80 Flächen werden Pflanzenproben auf Makro- und Mikronährstoffe durchgeführt, um Mangel- oder Überversorgung mit Nährstoffen festzustellen
- Jährlich werden 60 organische Düngemittel auf Inhaltsstoffe untersucht, damit die Landwirte wissen, wie viel Stickstoff sie mit Gülle, Stallmist oder Kompost ausbringen und diesen somit gezielt als Düngemittel einsetzen können.
- Im Frühjahr jeden Jahres findet ein Pflanzenbautag statt, zu dem alle Landwirte eingeladen werden; hier werden aktuelle Werte der Bodenuntersuchungen und die einzelnen Ergebnisse der Demoversuche des vergangenen Jahres vorgestellt; außerdem präsentieren externe Referenten Vorträge zu aktuellen Fragestellungen
- im Herbst findet die jährliche Sitzung der WRRL-Lenkungsgruppe statt; dabei erfolgt eine Aussprache zwischen den Beteiligten und es wird über den Stand der Umsetzung der WRRL berichtet
- darüber hinaus beraten wir die Landwirte im Laufe des Jahres durchgehend zu weiteren vielfältigen Maßnahmen zum Grundwasserschutz; dazu zählen auch die Beratung zum hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM), zum Anbau von Zwischenfrüchten, zur Fruchtfolgegestaltung und vieles mehr.
- Jährlich werden 4-5 Rundbriefe zu aktuellen Themen erstellt und an alle Landwirte verschickt; Inhalte sind z.B. Ergebnisse der Nmin-Untersuchungen, N-Düngeempfehlungen, Zwischenfruchtanbau und Neuerungen im HALM
Seit 2018 wird auch eine Erosionsberatung durchgeführt. Sie dient insbesondere dazu, Phosphateinträge in oberflächliche Gewässer durch Bodenabschwemmungen zu vermeiden und negative Auswirkung von Bodenverlagerungen in hängigen Flächen zu vermindern.
Der nördliche Bereich des Maßnahmenraums Untermainebene ist verhältnismäßig eben und wenig erosionsgefährdet.
Im Süden hingegen, insbesondere in den Gemarkungen Schaafheim und Schlierbach, gibt es stark hängige Flächen teilweise mit Anschluss an Vorfluter. Um die Erosion insbesondere durch Wasser möglichst zu verringern, werden Handlungsanweisungen zur Erosionsvermeidung gegeben. Diese sind u.a. pfluglose Bewirtschaftung, Mulchsaatverfahren und ganzjährige Bodenbedeckung z.B. durch Anbau von Zwischenfrüchten. Regelmäßig werden Bodenprofile ausgehoben und den Landwirten vorgestellt, um Auswirkungen von Erosion und Möglichkeiten zu deren Vermeidung vorzustellen.
Außerdem werden Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung des Bodengefüges besprochen.
Die Beratung der gärtnerischen Betriebe im Maßnahmenraum Untermainebene wird durch eine externe Fachkraft durchgeführt. Die gärtnerischen Betriebe sind hochspezialisiert und pflanzen oft nur eine oder zwei Kulturen an. Dafür ist ein spezialisiertes Wissen notwendig, dass nur von einer speziell dafür ausgebildeten Fachkraft geleistet werden kann. Jährlich werden 16 Gartenbaubetriebe im Maßnahmenraum beraten. Die Beratung wird durch Rundschreiben und einzelbetriebliche Begehungen auf den Gartenbauanlagen durchgeführt.