Auskunft zur Lage von ZWO - Versorgungsanlagen
Leitungsrohre, Armaturen, Strom- und Steuerkabel liegen nicht nur unter öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, sondern auch in privaten Grundstücken, Feldern, Wiesen und Wäldern.
Jeder - der baulichen Maßnahmen, gleich ob Tief- oder Hochbau plant oder ausführt hat die Pflicht sich über die Lage der Versorgungstrassen beim jeweiligen Rechtsträger - Wasser-, Gas- und Stromversorger, Stadtwerke, Telekom usw. - zu informieren und die entsprechende Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Nur so können Schäden, deren Kosten der Verursacher tragen muss, verhindert werden.
Dabei ist zu beachten, dass bereits in einer Tiefe von nur 0,50 m Anlagen angetroffen werden können und Leitungen und Kabel auch nur bedingt überbaut und überpflanzt werden dürfen.
Für Informationen zur Lage der ZWO-Anlagen richten Sie Ihre Anfrage an:
Zweckverband Wasserversorgung
Stadt und Kreis Offenbach
Planauskunft
Am Wasserwerk 1
63110 Rodgau
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail:
Anzugeben ist Art und Örtlichkeit der vorgesehenen Baumaßnahme (Ort/Straße/Flur/Flurstück) - ggf. Planausschnitt beifügen.
Sie erhalten daraufhin innerhalb weniger Tage Auskunft ob von ihrem Vorhaben Versorgungsanlagen des ZWO betroffen sind und ggf. welche Vorgaben eingehalten werden müssen.
Trinkwasserspender für Schulen und Schulbetreuungseinrichtungen
Wir unterstützen Schulen und Schulbetreuungseinrichtungen im Versorgungsgebiet bei der Anschaffung von Trinkwasserspendern mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 €.
Interessierte Schulen/Schulbetreuungseinrichtungen setzten sich bitte mit Herrn Jung Tel. 06106/6995-37 in Verbindung,
oder per E-Mail an
Führungen durch unsere Anlagen
Führungen können auf Anfrage während unserer Geschäftszeiten in unserem Wasserwerk Jügesheim angeboten werden.
Bei Interesse an Führungen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Jung unter Tel. 06106/6995-37
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
Downloadbereich
Flyer
Satzungen
- Satzung Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach
- Trinkwassersatzung für das Versorgungsgebiet der Stadt Offenbach am Main
Trinkwasseranalyse
- Versorgungsgebiet 1: Hainburg, Froschhausen
- Versorgungsgebiet 2: Mainhausen, Seligenstadt
- Versorgungsgebiet 3: HU-Klein Auheim, HU-Steinheim, Heusenstamm-Rembrücken, Mühlheim-Dietesheim (teilversorgt vom ZWO), Mühlheim-Lämmerspiel, Obertshausen, Rodgau (ohne Nieder-Roden)
- Versorgungsgebiet 4: Dietzenbach, Dreieich-Dreieichenhain, Dreieich-Götzenhain, Dreieich-Offenthal, Messel, Neu-Isenburg (teilversorgt vom ZWO)
- Versorgungsgebiet 5: Heusenstamm (ohne Rembrücken)
- Versorgungsgebiet 6: Langen, Egelsbach
- Versorgungsgebiet 7: Offenbach