INNUNG für Sanitär- und Heizungstechnik
Offenbach informiert
Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1
- Das Arbeiten an Trinkwasser-Installationen bedarf der Fachkunde. Nur ein bei einem Wasserversorgungsunternehmen eingetragenes Installationsunternehmen darf Veränderungen an Trinkwasser-Installationen durchführen.
- Es dürfen dabei nur Materialien und Produkte verwendet werden, die ein Prüf-zeichen des DVGW oder einer anderen anerkannten Zertifizierungsstelle besitzen.
- Die Fachbetriebe der Innung Offenbach sind an Ihrer Seite. Installateurverzeichnis des ZWO
Immer wieder wird herumgepfuscht, Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt in Hinsicht seiner Beschaffenheit und Bereitstellung besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die für den Wasserversorger, wie auch für Sie als Betreiber einer Trinkwasseranlage, bindend sind.
für die Einhaltung der vorgeschriebenen Trinkwasserqualität, ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage hinter dem Wasserzähler, also aller rechtlichen und technischen Bestimmungen, ist der Eigentümer und Betreiber der Anlage verantwortlich. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen zieht also nicht nur zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz), sondern auch strafrechtliche Verantwortung nach sich.
Kein anderes Lebensmittel in Deutschland wird schärfer kontrolliert. Die Standards für das Trinkwasser sind im internationalen Maßstab absolute Weltspitze. Dennoch ist der Bevölkerung der Respekt vor dieser enormen Leistung verloren gegangen. Wir müssen erst wieder neu lernen, dass die Wasserqualität in unserer Region keine Selbstverständlichkeit ist. Es muss aufhören, dass jeder glaubt, er könne einfach so an der Wasserleitung arbeiten. Die hygienischen Vorschriften und die bestehenden Gefahren der Verunreinigung verbieten das eigentlich von selbst und trotz dem passiert genau das immer wieder.
Fragen Sie Ihren Handwerker nach der Berechtigung. Das Installateurverzeichnis finden Sie auf der Internetseite Ihres Versorgers.
Die Innungsfachbetriebe der Innung Offenbach sind an Ihrer Seite.
Bei Ausführung der Arbeiten durch nicht im Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragene Unternehmen entfällt im Schadensfall jeglicher Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden.