Der ZWO unterstützt die BDEW-Aktion:
"Medikamente richtig entsorgen"
Machen Sie mit.
Was tun? Medikamente richtig entsorgen!
Die Wasserwirtschaft im BDEW engagiert sich für die richtige Entsorgung von Medikamenten. Doch wohin damit?
Früher nahmen alle Apotheken abgelaufene oder nicht verbrauchte Medikamente zurück und entsorgten sie. Dieses System wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Seitdem ist jeder Haushalt selbst für die Entsorgung der Medikamente zuständig. Die Wasserwirtschaft im BDEW engagiert sich für die richtige Entsorgung von Medikamenten im Hausmüll. Darüber hinaus tritt sie für die Wiedereinführung der Rücknahme von Medikamenten durch Apotheken ein.
Machen Sie mit. Tragen Sie dazu bei, dass Ihre Medikamente unsere Umwelt nicht belasten. Heute können Sie Ihre abgelaufenen oder nicht verbrauchten Medikamente auf drei verschiedene Arten entsorgen:
- im Restmüll, sofern der Müll in Ihrer Kommune oder in Ihrem Landkreis vollständig verbrannt wird
- bei Schadstoffsammelstellen oder
- in Apotheken, sofern diese sie annehmen.
Auf keinen Fall gehören Medikamente in die Toilette oder in den Ausguss.
Und: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach der angemessenen Verpackungsgröße für Ihre Medikamente, damit Sie möglichst wenig wegwerfen müssen.
Tipps zur Medikamenten-Entsorgung
Doch wohin mit nicht verbrauchten Medikamenten?
- Einige Apotheken nehmen nicht verbrauchte Medikamente nach wie vor zurück. Informieren Sie sich, ob Ihre Apotheke diesen Service anbietet.
- Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Hausmüll verbrannt wird, können Sie Ihre abgelaufenen oder nicht verbrauchten Medikamente bei Ihrer örtlichen Schadstoffsammelstelle abgeben.
- Flaschen oder Ampullen verschließen Sie bitte fest. Werfen Sie die Flasche samt Inhalt in den Restmüll, sofern dieser in Ihrer Kommune oder in Ihrem Landkreis vollständig verbrannt wird – Sie müssen den Behälter nicht entleeren.
- Bei Papp-, PVS- oder Blisterverpackungen trennen Sie die Tabletten bitte heraus und geben Sie die Verpackungen in das Altpapier oder die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack. Die Tabletten gehören in den Restmüll, wenn dieser verbrannt wird, oder in die Schadstoffsammelstelle bzw. zurück in die Apotheke.
- Lassen Sie sich grundsätzlich von Ihrem Arzt oder Apotheker zu der angemessenen Packungsgröße Ihres Medikaments beraten. Denn jeder Einzelne kann zur Vorbeugung beitragen, indem er verantwortungsbewusst mit Arzneimitteln umgeht.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Wasserqualität
Unser nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditiertes Labor (DAkkS-Registrierungsnummer: PL-14480-01) bietet Ihnen die Gewähr, dass Ihr Trinkwasser immer und ausschließlich in bester Qualität abgeben wird. Eine Übersicht über die verschiedenen Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung bietet Ihnen die PDF auf der rechten Seite. Durch umfangreiche Beprobungen und Untersuchungen des Grund-, Roh- und Trinkwassers wird sichergestellt, dass Sie dieses wertvolle Lebensmittel ein Leben lang genießen können ohne das hiervon gesundheitliche Gefahren ausgehen.
Grundlage der hervorragenden Trinkwasserqualität ist die Trinkwasserverordnung mit Ihren strengen Grenzwerten.
Die Analysenergebnisse für das Trinkwasser des ZWO zeigen, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung nicht nur eingehalten, sondern meist erheblich unterschritten werden. Die umfangreichen bakteriologischen und chemischen Wasserkontrollen ermöglichen, dass ggf. auf geringste Veränderungen der Wasserbeschaffenheit schnell und gezielt reagiert werden kann.
Um die Trinkwasserqualität auch für die Zukunft zu sichern, setzt sich der ZWO dafür ein, dass Grundwasser im Wassereinzugsgebiet nicht durch Gewerbetreibende, Altlasten oder falsche landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt wird. Zum Beispiel wird im Rahmen von Kooperationsverträgen mit Landwirten eine grundwasserschonende Nutzung vereinbart.
Trinkwasseranalyse
Die Tabelle zeigt die durchschnittliche Wasserhärte im ZWO-Versorgungsgebiet. Die Werte können aus verschiedenen Gründen schwanken, liegen jedoch in der Regel im unten aufgeführten Bereich. Für die Einstellung von Hausgeräten kann der „Mittelwert“ eingegeben werden.
Weitere Untersuchungsergebnisse finden Sie in der PDF-Datei, die Sie per Klick auf den Link herunterladen können.
Nr. |
Gemeinde |
Gesamthärte [°dH] |
Gesamthärte [mmol/l] |
Härtebereich nach § 9 WRMG |
1 |
8,8 bis 10,4 |
1,57 bis 1,85 |
mittel |
|
2 |
8,1 bis 9,5 |
1,44 bis 1,69 |
mittel |
|
3 |
8,8 bis 10,4 |
1,57 bis 1,85 |
mittel |
|
4 |
Dietzenbach, Dreieich (Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal), Neu-Isenburg (teilversorgt) |
8,8 bis 9,4 |
1,57 bis 1,67 |
mittel |
5 |
10,0 bis 17,3 |
1,78 bis 3,08 |
mittel |
|
6 |
8,8 bis 9,4 |
1,57 bis 1,67 |
mittel |
|
7 |
9,0 bis 13,7 |
1,60 bis 2,44 |
mittel |