Trinkwasserversorgung Stadtgebiet Offenbach
für das Versorgungsgebiet der Stadt Offenbach wurden die Aufgaben der Trinkwasserversorgung sowie deren Abrechnung ab dem 01.01.2016 dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) übertragen. Der ZWO übernimmt seit diesem Zeitpunkt alle Aufgaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Stadt Offenbach. Dazu gehört insbesondere die Versorgung aller Anschlussnehmer mit Trinkwasser.
Grundlage hierfür ist die Trinkwassersatzung (TWS) des ZWO vom 08.10.2015 zuletzt geändert am 26.06.2018. Diese Änderung wurde am 07.07.2018 in der Offenbach Post, dem Bekanntmachungsblatt des ZWO, veröffentlicht.
Unser Kundencenter in der Ziegelstraße:

Gebührenbescheid und Abrechnung:
Für die Versorgung mit Trinkwasser erhebt der ZWO Gebühren. Sie erhalten jährlich einen Gebührenbescheid. Auf diesen Gebührenbescheid erhebt der ZWO sogenannte Vorauszahlungen in Form von Abschlägen. Die Abschläge werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauches ermittelt und sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. fällig.
Bei eventuell auftretenden Fragen zum Gebührenbescheid oder Änderungswünschen zu Ihrer Abrechnung bzw. den Vorauszahlungen, erreichen Sie uns persönlich in unserem Kundencenter in der Ziegelstr. 8 in 63065 Offenbach, zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Freitag | 9:00 Uhr – 13:00 Uhr |
oder per
Telefon | 0800 6995 001 |
Fax | 06106 6995 99 |
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