Wasserrahmenrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert sowohl einen guten mengenmäßigen, als auch einen qualitativ guten Zustand der Gewässer. Während im Brunneneinzugsgebiet des Zweckverbandes der gute mengenmäßige Zustand gewährleistet ist, ist der gute chemische Zustand, insbesondere die Nitratbelastung der Grundwasserkörper, zu verbessern.  Ursache für erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser sind neben atmosphärischen Einträgen und undichten Kanalisationen vor allem die Bodennutzung durch Landwirtschaft, Gartenbau und anderen Bewirtschaftern, wie z.B. Kleingartenanlagen.


Da der ZWO bereits seit vielen Jahren intensive Erfahrungen mit dem Thema Grundwasser und Nitrat gemacht hat, wurde er im Jahr 2011 vom Regierungspräsidiums Darmstadt beauftragt, die Wasserrahmenrichtlinie im Maßnahmenraum „Untermainebene“ umzusetzen. Seit Beginn des Jahres 2014 wurde die Beratungsarbeit um den Maßnahmenraum „Main-Taunus“ und seit 2022 um den Maßnahmenraum „Main-Taunus-Ost“ erweitert.