Auskunft zur Lage von ZWO - Versorgungsanlagen
Leitungsrohre, Armaturen, Strom- und Steuerkabel liegen nicht nur unter öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, sondern auch in privaten Grundstücken, Feldern, Wiesen und Wäldern.

Jeder - der baulichen Maßnahmen, gleich ob Tief- oder Hochbau plant oder ausführt hat die Pflicht sich über die Lage der Versorgungstrassen beim jeweiligen Rechtsträger - Wasser-, Gas- und Stromversorger, Stadtwerke, Telekom usw. - zu informieren und die entsprechende Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Nur so können Schäden, deren Kosten der Verursacher tragen muss, verhindert werden.
Dabei ist zu beachten, dass bereits in einer Tiefe von nur 0,50 m Anlagen angetroffen werden können und Leitungen und Kabel auch nur bedingt überbaut und überpflanzt werden dürfen.
Für Informationen zur Lage der ZWO-Anlagen richten Sie Ihre Anfrage an:
Zweckverband Wasserversorgung
Stadt und Kreis Offenbach
Planauskunft
Am Wasserwerk 1
63110 Rodgau
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail:
Anzugeben ist Art und Örtlichkeit der vorgesehenen Baumaßnahme (Ort/Straße/Flur/Flurstück) - ggf. Planausschnitt beifügen.
Sie erhalten daraufhin innerhalb weniger Tage Auskunft ob von ihrem Vorhaben Versorgungsanlagen des ZWO betroffen sind und ggf. welche Vorgaben eingehalten werden müssen.