Dies bedeutet, dass für den ZWO die Nutzung der Wasserrechte in erheblichem Maße eingeschränkt ist. Dies hat Auswirkungen auf die gewohnte, vollumfängliche und uneingeschränkte Liefermöglichkeit an unsere Kunden.
Es ist notwendig, die Wasserliefermengen an die Kommunen einzuschränken.
Handlungsbedarf Kommunen: Jetzt ist unverzügliches Handeln erforderlich!
In diesem Fall bitten wir Sie, die Bürger in ihren Versorgungsgebieten aufzufordern, zusätzlich zu den Verhaltensregeln der gelben Ampel, folgende Verhaltensregeln anzuwenden:
- Verbrauchen Sie kein Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung über das absolut notwendige Maß;
- Verzichten Sie komplett auf die Beregnung, die Berieselung, die Bewässerung und das Begießen von einjährigen Pflanzen, Rasenflächen, privaten Bäumen, privaten Gemüsebeeten, mehrjährigen Stauden und Gehölzflächen;
- Verzichten Sie auf den Betrieb von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken und ähnliche Einrichtungen.