Umsetzung der WRRL: Anbau von greeningfähigen Zwischenfruchtmischungen in Wiesbaden
Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Maßnahmenraum Main-Taunus, wurden am 26.10.17 beim Betrieb Michael Dörr aus Erbenheim verschiedene Zwischenfruchtmischungen während einer Feldbegehung vorgestellt. Der Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), der im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt die WRRL umsetzt, hatte dazu in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), Feldsaaten Freudenberger und Saaten-Union eingeladen.
Die Witterungsbedingungen für den Zwischenfruchtanbau waren im Jahr 2017 im Maßnahmenraum annährend optimal. Dementsprechend gut präsentierten sich die Demoparzellen. Folgende Mischungen wurden ausgesät: TG 1 Humus, TG 2 Rübenfit, TG 3 Solara, TG 9 Melioration, TG 11 Streufix, TG 15 Greeningfit, TG 18 Gemüseexpress, TG 19 Kartoffel Protect, Hessen Greening konform, PG GM 4 Blitzstart (alle Feldsaaten Freudenberger), Viterra Mais, Viterra Raps, Viterra Trio, Viterra Schnellgrün (alle Saaten Union).
Herr Feisel (ZWO) stellte die Frischmasse- und Nmin-Ergebnisse sowie die Stickstoffaufnahme in der oberirdischen Biomasse der einzelnen Varianten vor. Niedrige Nmin-Ergebnisse, welche sich positiv auf den vorsorgenden Grundwasserschutz aufgrund der verringerten Auswaschungsgefahr von Nitrat in das Grundwasser während der Sickerwasserperiode über die Wintermonate auswirken, konnten Mischungen mit Senf, Phacelia und Ölrettich erreichen. Serradella konnte sich in den Mischungen, wie in den Jahren zuvor, nicht etablieren. Mit den Zwischenfruchtmischungen konnten 30-60 kg N/ha in der oberirdischen Biomasse gebunden werden. Herr Schneider (Saaten Union) und Herr Blecher (Feldsaaten Freudenberger) erläuterten die pflanzenbaulichen Vorteile der einzelnen Mischungen. Es existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Zwischenfruchtmischungen, die unterschiedliche pflanzenbauliche Anforderungen erfüllen. Die Mischung Viterra Raps wurde speziell für Fruchtfolgen mit Raps entwickelt, welche auf Kreuzblütler verzichtet und mit einer Phaceliakomponente ein hervorragendes feinkrümeliges Saatbett hinterlässt. Des Weiteren kann die Mischung TG 18 in Rübenfruchtfolgen eine gute Nematoden reduzierende Wirkung erzielen. Buchweizen habe sich in Mischungen nicht durchsetzen können und mache bei früh gesäten Beständen Probleme mit dem Aussamen. Aus diesem Grund könnte Buchweizen in Zukunft in den Zwischenfruchtmischungen verschwinden.
Frau Fröhlich (LLH) berichtete, dass eine frühe, hauptfruchtmäßige Aussaat von Zwischenfrüchten die besten Bestände liefert und so viel Stickstoff im oberirdischen Aufwuchs gebunden wird. Allerdings sollte dann auf Sorten mit später Blühneigung in den Mischungen geachtet werden. Auf eine späte Aussaat, „nur“ um die Greeningvorgaben zu erfüllen und aus Angst mastige Bestände könnten im Frühjahr die Aussaat der Sommerung beeinträchtigen, sollte bei der Entscheidung Zwischenfrüchte anzubauen eine untergeordnete Rolle spielen.
Fördermittel für den Zwischenfruchtanbau können für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen im WRRL Maßnahmenraum Main-Taunus im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) mit mindestens 100 €/ha beantragt werden, wenn diese nicht als ökologische Vorrangfläche im Greening berücksichtigt werden.