Wasserampel des ZWO

steht aktuell auf:

 

 

 

Erläuterung zum aktuellen Stand der Wasserampel:
Die Datenerhebung erfolgt monatlich zum jeweiligen Monatsende.
Dabei werden von rund 60 Messstellen die Daten eingeholt und ausgewertet.

Information zum Wasser sparen:

Was bedeuten die einzelnen Ampelphasen:


Dies bedeutet, dass keine Einschränkungen für den ZWO bei der Nutzung der Wasserrechte bestehen.


Handlungsbedarf: Trotzdem sorgsamer Umgang mit Trinkwasser.

 

 

 


Dies bedeutet, dass für den ZWO die Nutzung der Wasserrechte teilweise eingeschränkt ist.

Es kann notwendig werden, die Wasserliefermengen an die Kommunen einzuschränken.


Handlungsbedarf Kommunen: Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist erforderlich!
In diesem Fall bitten wir Sie, die Bürger in ihren Versorgungsgebieten aufzufordern sorgsam mit Trinkwasser umzugehen und folgende Verhaltensregeln anzuwenden:

  • Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es notwendig ist;
  • Reduzieren Sie die Gartenbewässerung am besten auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche;
  • Bewässern Sie keine Rasenflächen;
  • Verzichten Sie auf das private Waschen von Fahrzeugen aller Art, das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen, Dächern sowie von Anlagen (z.B. bauliche Anlagen, Maschinen);
  • Verzichten Sie auf das Be- oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser.


Dies bedeutet, dass für den ZWO die Nutzung der Wasserrechte in erheblichem Maße eingeschränkt ist. Dies hat Auswirkungen auf die gewohnte, vollumfängliche und uneingeschränkte Liefermöglichkeit an unsere Kunden.

Es ist notwendig, die Wasserliefermengen an die Kommunen einzuschränken.

Handlungsbedarf Kommunen: Jetzt ist unverzügliches Handeln erforderlich!

In diesem Fall bitten wir Sie, die Bürger in ihren Versorgungsgebieten aufzufordern, zusätzlich zu den Verhaltensregeln der gelben Ampel, folgende Verhaltensregeln anzuwenden:

  • Verbrauchen Sie kein Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung über das absolut notwendige Maß;
  • Verzichten Sie komplett auf die Beregnung, die Berieselung, die Bewässerung und das Begießen von einjährigen Pflanzen, Rasenflächen, privaten Bäumen, privaten Gemüsebeeten, mehrjährigen Stauden und Gehölzflächen;
  • Verzichten Sie auf den Betrieb von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken und ähnliche Einrichtungen.