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Standrohrvermietung

StandrohrDie Standrohrvermietung erfolgt nur in Ausnahmenfällen für grundstücksbezogene Baustellen.

Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht und erfolgt nur zeitlich befristet in Abhängigkeit zur Dauer der Baustelle.

 

Antragstellung:

erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder im Kundencenter des ZWO (Waldemar-Klein-Platz 1, 63071 Offenbach am Main).

 

Kaution:               

Bei der Ausleihe des Standrohrs ist pro Standrohr eine Kaution in Höhe von 700,00 Euro als Sicherheitsleistung zu zahlen.

Hinweis: nur Kartenzahlung (EC) möglich !!! Die Antragstellung für ein Standrohr ist mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Ausgabetermin zu beantragen.

 

Ausgabe / Rückgabe:

Erfolgt unter Vorlage des Mietvertrages und des Zahlungnachweises (Kaution) im Kundencenter des ZWO (Waldemar-Klein-Platz 1, 63071 Offenbach am Main) zu unseren Sprechzeiten:

Wir weisen darauf hin, dass jeder Mieter eines Standrohres für das verkehrssichere Aufstellen eines Standrohres selbst verantwortlich ist und ggf. beim Ordnungsamt Offenbach eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg oder die Strasse zu beantragen hat.

Mehr Einblicke im Film

Möchten Sie einen kurzen Eindruck davon bekommen, wie wir arbeiten?
Unser Film zeigt es auf einfache und anschauliche Weise – ohne viele Worte.

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